Kosten sollten immer transparent sein.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Geht es um das Thema Pflege, werden Begriffe wie Pflegegeld, Pflegegrad, Leistungskomplexe und Kostenträger in den Raum geworfen. Wen wundert es, dass viele unserer Patienten und ihre Angehörigen sich zu Beginn schwer damit tun, einen transparenten und verständlichen Einblick und vor allem Ausblick in das Thema Pflege-Finanzierung zu gewinnen.
Wir möchten Ihnen helfen, die Finanzierung und die Abwicklung Ihrer ambulanten Pflege nachhaltig zu verstehen.
Wir klären Ihre Fragen rund um die Finanzierung ambulanter Pflege.
Frag „Kranz”.
Was sind Leistungskomplexe?
Das Punktesystem der ambulanten Pflege.
Leistungskomplexe sind spezifische Leistungen, die ambulanten Pflegediensten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gewährt werden. Dazu gehören die Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens sowie andere pflegerische und medizinische Hilfeleistungen. Unsere Leistungskomplexe sollen Ihnen helfen, eine möglichst hohe Funktionsfähigkeit und Selbstbestimmtheit zu erlangen, um selbstständig am Alltag teilnehmen zu können.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Wer kann meinen Pflegegrad feststellen?
Der Pflegegrad wird systematisch basierend auf dem fünfstufigen Pflegemodell des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ermittelt. Dabei werden die Einzelheiten der Selbstständigkeit und des persönlichen Umfeldes des Betroffenen bewertet. Körperliche, psychische und soziale Teilhabe werden dabei berücksichtigt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in Deutschland (1-5).
Pflegegrade werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in regelmäßig stattfindenden Prüfungen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt bestimmt.
Was ist Pflegegeld und wann bekomme ich es?
Wie wird das Pflegegeld berechnet?
Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die hilfsbedürftigen Menschen in Pflegeheimen oder zu Hause angeboten wird. Es dient der Unterstützung bei den Kosten für die alltägliche Pflege, z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Pflegegeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Um es zu erhalten, müssen Sie Ihren Bedarf an pflegerischer Hilfe nachweisen und Dokumentationen liefern. Sind Sie berechtigt, wird Ihnen das Pflegegeld monatlich auf Ihr Bankkonto überwiesen. Das Pflegegeld unterliegt regelmäßigen Überprüfungen.
Das Pflegegeld wird anhand eines festgelegten Tabellenwertes berechnet, der sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und Einkommensverhältnissen des Antragstellers unterscheidet.
Reicht das staatliche Pflegegeld aus, um die Kosten der Pflege zu decken?
Eine finanzielle Unterstützung.
Obwohl das staatliche Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung darstellt, reichen die Beträge normalerweise nicht aus, um alle Kosten für die Pflege abzudecken. Daher empfehlen Experten oftmals, andere Optionen wie private Pflegeversicherungen oder Eigenmittel in Betracht zu ziehen, um den restlichen notwendigen finanziellen Beitrag zur Pflege sicherzustellen.
Ist die Pflegeversicherung staatlich?
Finanzielle Unterstützung im Ernstfall.
Die Pflegeversicherung ist nicht staatlich. Sie wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Ihre Leistungen können durch das staatliche Pflegegeld ergänzt werden. In Deutschland gibt es vier Arten von Pflegeversicherungen: Grundpflegeversicherung, häusliche Pflegeversicherung, unterstützende Pflegeversicherung und die private Pflegezusatzversicherung. Es empfiehlt sich, sorgfältig zu prüfen, welches Angebot am besten auf die individuellen Bedürfnisse passt.
Kostenträger: Krankenkasse und/oder Pflegeversicherung?
Wer zahlt was?
Ihre Krankenkasse zahlt Leistungen, die direkt mit Ihrer medizinischen Versorgung zusammenhängen, wie beispielsweise die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegeversicherung hingegen übernimmt Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen, wie etwa Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen.
Ambulanter Pflegedienst Kranz GmbH.
Beträge und Leistungen in der Übersicht.
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Unsere Leistungen und Preise
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI:
* Ab 6 Monate Pflege Zuhause
* Erst ab PG 2
* Längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr
* Bis zu 1.612 €
* Wenn keine KZP beansprucht wurde dann bis zu 2.418 €
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
* Bis zu 125€ monatlich
* Kann ins nächste Jahr übernommen werden (bis Juli)
* Ohne Antragsstellung
Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI:
* Bis zu 40€/Monat für Pflegehilfsmittel
Fest verwurzelt in der „Gesundheitsstadt” Bad Nauheim.
Unser Einzugsgebiet im Frankfurter Umland.
Das Frankfurter Umland und seine Vororte bieten vielen Menschen ein schönes Zuhause. So auch unserem Team. Fest verwurzelt in der „Gesundheitsstadt” und dem Kurort Bad Nauheim, schätzen wir die vielfältigen Möglichkeiten für einen gesunden Lebensstil sehr. Ob bei einem Besuch der heilenden Quellen, dem tiefen Ein- und Ausatmen an den Gradierbauten oder bei einem Spaziergang in den vielen grünen Parks, wir lieben unsere Heimat und sind froh hier leben und auch arbeiten zu dürfen.
Wir betreuen unsere Patienten nicht nur vor Ort in Bad Nauheim, sondern auch in vielen weiteren Vororten Frankfurts. Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Orte: Ober-Mörlen, Friedberg, Butzbach, Rockenberg, Münzenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Rosbach vor der Höhe, Florstadt, Niddatal, Wehrheim und Friedrichsdorf.